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Presse & Berichte

 

 

Katzenwürgen weiter aktuell!


Das brutale, Tierverachtende "Abwürgenlassen" von Hauskatzen, Füchsen und anderem Raubwild durch Jagdhunde findet,

unbemerkt von der Öffentlichkeit, nach wie vor, alljährlich tausendfach in deutschen Jagdrevieren statt.


Der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) bietet dazu sogar eine Ergänzungsprüfung an, um bewährte Totwürger besonders

hervorzuheben und nachzuweisen. Eine solch grausame Tötungsmethode ist zutiefst inhuman und steht im krassen Gegensatz zum

Bild der Tiere als Mit-Geschöpfe. Um das undurchschaubare System der Härtenachweise transparenter zu machen und um die Bevölkerung

zu sensibilisieren, haben wir das Thema aufgearbeitet.

Jagdhunde-Ausbildung an Katzen   - Beiß sie tot !!  oder Herrchen wird sauer -



 

Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten

Mit Zähnen und Klauen verteidigt der Jagdgebrauchshund-Verband e.V. (JGHV) seit Jahren sein überkommenes Prüfungsfach

an künstlich flugunfähig gemachten Enten. Unter dem Druck der Öffentlichkeit verzichtet man nach wie vor nicht darauf,

lenkt allerdings gerne davon ab und gewährt Außenstehenden keine Einblicke.
 


(Quelle: http://web.archive.org/web/20010509184104/home.t-online.de/home/tsh.wittlich/64Ente.htm)
                                  

 


 

Und am Ende kommen dann solche Nachrichten dabei heraus.:

 

04.11.2009   Polizei erschießt zwei Jagdhunde in Notwehr


Rhauderfehn/mh – Die Polizei hat gestern Morgen in Rhauderfehn zwei frei herumlaufende Jagdhunde erschossen. Gegen 8 Uhr hatte eine 48-jährige Anruferin in der Fockpoolstraße mitgeteilt,

dass sie aus Angst vor den Hunden ihren Sohn nicht zure Schule bringen mochte. Zwei Beamte von der Polizeistation Rhauderfehn machten sich auf den Weg – in der Zwischenzweit teilte die

Anwohnerin mit, dass die Hunde sich nun auf ihrem Grundstück befinden und dort zwei Kaninchen gerissen haben. Die Beamten begaben sich in den Garten und entdeckten zunächst nur einen

Hund im Freilauf der Kaninchen. Dieser ging sofort aggressiv auf die Beamten zu. Er fletschte die Zähne und rannte trotz verschiedener Kommandos auf die Polizisten zu. Als der Hund nur noch

einen Meter von den Beamten entfernt war, erschossen diese das Tier. Der zweite Hund wurde von den Beamten zunächst nur beobachtet. Sie forderten weitere Kräfte an, um den Jagdhund einfangen

zu können. Während der Funkspruch abgesandt wurde, rannte der zweite Hund auf die Beamten zu. Auch dieser zeigte sich sehr aggressiv und ließ sich nicht aufhalten, sodass die Polizisten auch

ihn erschießen mussten. „Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Besitzer der Hunde aufgesucht, um ihm mitzuteilen, dass seine Hunde erschossen wurden“, heißt es in der

Polizeimeldung. Für weitere Auskünfte steht der Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, PD Lind, unter Tel: 0176- 10184036 zu Verfügung

Quelle: Anzeiger für Harlingerland, Rubrik: Aktuell, Ausgabe vom 04.11.2009

 

 


 

08.11.2007     Katze von Jagdhunden zerfetzt    Teil 1

Zwentendorf - Direkt hinter ihrem Wohnhaus musste eine Familie zusehen, wie ihr geliebter Kater Opfer einer Jagdgesellschaft wurde. Die Betroffenen erstatteten Anzeige.


 Der kleine Kater war nicht schnell genug (Symbolbild). Die siebenjährige Natalie weinte bitterlich und wollte sich nicht beruhigen. Kurz zuvor musste die Schülerin mit ansehen, wie ihr erst sieben Monate

alter Kater „Herr Karl“ von einem Jagdhund zu Tode gebissen wurde – direkt neben einer Wohnsiedlung in Zwentendorf, Bezirk Tulln. „Es war Samstagvormittag, als ich plötzlich zwei Schüsse hörte; so laut,

dass ich dachte, es sei in unserem Haus“, berichtet Stiefvater Karl Grießler. Als die Familie vor die Tür trat, seien mehrere Jäger samt (nicht angeleinten) Hunden im kleinen Garten hinter dem Reihenhaus gewesen.

 

Todeshatz


Der Kater nahm vor den Hunden Reißaus und versteckte sich im angrenzenden Maisfeld. Doch ein Hund spürte ihn auf und biss zu: „Er schleuderte den Kater meterhoch durch die Luft, um sich aufs Neue in ihn zu verbeißen.“

Der Hundehalter habe trotz Aufforderung nicht eingegriffen. Als der Jagdhund vom halb toten Kater abließ, wollten ihm die Jäger auch keinen Gnadenschuss verpassen. „Herr Karl ist kurz darauf in unserem Wohnzimmer

verendet.“ Greißler – er ist selbst Polizist – erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei.

Jagdleiter Walter Figl beurteilt den Vorfall naturgemäß ganz anders: Er sei mit zehn Jagdkameraden hinter einem kranken Fuchs her gewesen. Dabei habe ein Hund eine Katze statt dem Fuchs erwischt;

„eine unglückliche Sache“ so Figl. Schließlich sei man abgezogen, weil die aufgebrachte Familie die Waidmänner beschimpft und mit „Mörder“-Rufen tituliert habe. Schuss sei in unmittelbarer Nähe des

Wohngebiets keiner gefallen. Peter Lebersorger, Geschäftsführer des NÖ-Landesjagdverbands, stellt sich hinter die Familie: „Es kann und darf nicht vorkommen, dass ein Katzenbesitzer durch die Jagd zum

Handkuss kommt.“ Schüsse dürfen im Nahbereich von Wohnhäusern keine abgegeben werden; die Hunde hätten dort angeleint geführt werden müssen, so der Jagdexperte. „Ich habe Herrn Greißler zur Anzeige geraten.“

http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/119875.php

 

 

Jagdhund zerbiss Katze - Natalie (7) musste zusehen   TEIL 2


Karl Griessler kritisiert Zwentendorfer Waidmänner: Immer wieder würde zu nahe am Wohngebiet gejagt.

Jagdleiter Walter Figl weist Vorwürfe zurück.


„Ich möchte, dass diese Herrschaften meiner 7-jährigen Tochter erklären, warum plötzlich Hunde auf ihre Katze losgehen und sie in der Luft zerreißen!“ Auch mehrere Tage nach dem tragischen Vorfall ist Brigitte Niedermayer

aufgebracht. Ein Jagdhund hatte den 7 Monate alten Kater „Herr Karl“ so heftig gebissen, dass das Tier qualvoll zugrunde ging. Wie es dazu kam, darüber gibt es unterschiedliche Schilderungen.
Der Lebensgefährte von Brigitte Niedermayer, Karl Griessler, wirft einer elfköpfigen Zwentendorfer Jagdgesellschaft rund um Jagdleiter Walter Figl schwere Verfehlungen vor.

„Ich war im Bad, als ich zwei laute Schüsse hörte - so laut, dass ich dachte in meinem Haus wird geschossen“, berichtet Griessler. Durch die Schüsse sei „Herr Karl“ aufgeschreckt worden und ins angrenzende Maisfeld

und von dort auf ein Nachbargrundstück geflüchtet. Die 7-jährige Natalie und ihre Oma hätten mitansehen müssen, wie ein Jagdhund den Kater attackierte: „Der Hund biss Herrn Karl in den Rücken und schleuderte ihn

meterhoch durch die Luft, um sich gleich wieder aufs Neue in ihn zu verbeissen.“ Der Besitzer des Jagdhundes sei daneben gestanden und habe keine Anstalten gemacht, seinen Hund zurückzupfeiffen. „Als sich der Kater

nicht mehr rührte, forderte die Mutter meiner Lebensgefährtin den Mann auf, das schwer verletzte Tier wenigstens zu erschießen, um ihm weitere Qualen zu ersparen“, berichtet Griessler. Doch auch das sei wortlos verwehrt

worden. Griessler erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung, Tierquälerei und Verstoß gegen das Jagdgesetz.

Jagdleiter Walter Figl weist allle Vorwürfe entschieden zurück: „Mein Jagdkollege hat sehr wohl versucht einzugreifen, aber er hätte nichts mehr für die Katze tun können.“ So nahe ans Wohngebiet wäre man überhaupt nur g

ekommen, weil man einen kranken Fuchs verfolgt habe. „Die beiden Schüsse sind mindestens 150 bis 200 Meter entfernt vom Wohngebiet auf Rebhühner abgefeuert worden“, so Figl, „und zwar in Richtung freies Feld.“

Nach dem Vorfall sei die Jagdgruppe so wüst beschimpft worden, dass keine Entschuldigung möglich war.

Mittlerweile erstattete eine zweite Bewohnerin der Siedlung Anzeige gegen die Jagdgruppe. „Es gibt jedes Jahr Probleme, aber heuer waren sie vielleicht 20 Meter von meinem Haus entfernt als ein Schuss fiel.

Und zum Kind einer Freundin hat ein Jäger vor kurzem gesagt: ,Fahr lieber nach Hause! Hier wird ‘s jetzt gleich gefährlich.‘

Das kann es ja nicht sein. Oder sind wir hier im Wilden Westen?“

 

(VON THOMAS PEISCHL) http://www.noen.at/redaktion/n-tul/article.asp?Text=248927&cat=321

 


 

 

Nachbars Jagdhunde töten in Münkeboe 21 Kaninchen

Münkeboe: Fassungslos über Blutbad im eigenen Garten

„Eine komplette Zuchtlinie ist ausgelöscht“: Manuel Claaßen kann den nächtlichen Angriff der Jagdhunde auf seine Kaninchen nicht fassen.
                                                                                                                       Foto: Schüssler. von Heiko  Poppen
 

Münkeboe. Gestern, kurz nach Mitternacht, schreckte Manuel Claaßen in seinem Haus in Münkeboe am Mansfelder Weg hoch. Sein Hund bellte aufgeregt. „Ich bin nach draußen gegangen“, erzählt Claaßen. Im Dunkeln sah er zunächst nicht viel. „Aber ich hörte ein Hecheln, ein Knurren“, sagt er. Die Geräusche habe er jedoch zunächst nicht zuordnen können.  Dann sah er sie, etliche seiner Kaninchen. Sie waren aus ihren Käfigen gezerrt worden, lagen hinter dem Wohnhaus verstreut im Garten, tot. „Ich war fassungslos“, erinnert sich Claaßen: „Ich konnte diesen Anblick nicht glauben.“ Zwei Jagdhunde seines Nachbarn Johann Doden hatten auf seinem Grundstück ein Blutbad angerichtet.

Es war ihnen gelungen, die Gitter der beiden großen Käfige zu öffnen. 21 seiner Zuchtkaninchen seien von den beiden Jagdhunden getötet worden, alle mit einem gezielten Biss ins Genick. Die wehrlosen Tiere hatten keine Chance gegen den Drahthaar-Hund und den Deutschen Jagdterrier.

Doch ehe Claaßen so recht begriffen hatte, was in seinem Garten passiert war, sah er sich dem Deutschen Jagdterrier gegenüber. „Er fletschte mit den Zähnen“. Mit einer Eisenstange habe er dem Hund „eins drübergezogen“, aus reiner Notwehr. Der Terrier wurde bewusstlos und liegt noch immer im Koma. Fraglich, ob er überlebt.
Sein Besitzer hat kein Verständnis für die Attacke mit der Eisenstange. „Er hat damit auf meinen Hund eingeprügelt“, so Johann Doden gestern auf unsere Anfrage. Der Hund sei nur 25 bis 30 Zentimeter groß: „Den hätte er mit einem Fußtritt verjagen können.“ Deshalb habe er nun seinerseits Strafanzeige gegen Claaßen gestellt. „So geht das nicht. Das ist Tierquälerei.“ Doden will die Angelegenheit nicht herunterspielen: „Schlimm genug, was passiert ist.

 

Das ist tragisch – und es tut mir auch Leid. Aber deshalb auf meinen Hund einzuprügeln, das wäre nicht nötig gewesen.“

Sein Terrier befinde sich derzeit in einer Tierklinik.Doch wie gelangten die Hunde mitten in der Nacht auf das einige hundert Meter entfernte Grundstück von Claaßen? Doden sagt, er halte vier Jagdhunde in einem Zwinger. Dieser sei, warum auch immer, nicht richtig verschlossen gewesen. Durch einen Spalt seien zwei der Hunde schließlich entwischt. Doden will seine Tiere nicht als „Killer“ abstempeln lassen. „Das sind doch keine Bestien. Aber sie haben ihren Jagdtrieb. “Er hätte die unschöne Angelegenheit lieber mit Claaßen auf unproblematische Weise geregelt. „Selbstverständlich bezahle ich den Schaden“, so Doden. Dieser beläuft sich nach gestrigen Polizeiangaben auf 500 Euro, Claaßen spricht von 600 Euro.

Das Geld ist für Claaßen aber nicht wirklich ein Trost. „Eine komplette Zuchtlinie ist ausgelöscht“, klagt er. „Da steckte vier Jahre Arbeit drin“, sagt das Mitglied des Kaninchenvereins „I32 Upstalsboom“ Aurich-Walle: „In diesem Jahr werde ich nicht mehr ausstellen können.“ Er beklagt Verluste bei den Rassen Deutsche Widder grau, eisengrau und Blaue Wiener. 13 Karnickel haben den brutalen nächtlichen Angriff überlebt. Sie waren im oberen Käfigbereich untergebracht. „Aber die Tiere sind extrem verstört und ängstlich“, berichtet Manuel Claaßen. Ein Jungtier werde vermutlich noch sterben: „Es braucht die Milch der Mutter. Aber die ist von den Hunden getötet worden.“

Nach wie vor fehlen ihm die Worte für das, was geschehen ist. „Diese Mordlust der Hunde macht mich fassungslos“, sagt er.

Jagdtrieb will er als Begründung nicht gelten lassen. Der Anzeige Dodens sieht er gelassen entgegen. Vermutlich werde er sich mit seinem Nachbarn vor Gericht treffen, sagt Claaßen.
Ostfriesische Nachrichten / Online-Ausgabe vom 26.05.2005

 

(Anm.: Diese Hunde werden zu Killern erzogen. Siehe :Totwürgen - Härtenachweis

Andere vergleichbar gefährliche Hunde im Stadtbereich werden nur mit Maulkorb und Leine geführt.

Aber unsere Grünröcke dürfen ja vieles, was andere nicht dürfen. Konsequenzen ?


Keine ! !  

Diese Leute haben ja ihr Jagdgesetz und das ist ihr Freischein)

                                                 

 


 

Jagd auf zahme Enten !!!              

In der Donau-Au nahe Stockerau bei Wien

warten tausende Enten in einem Verschlag darauf abgeschossen zu werden.


Nach einem telefonischen Hinweis suchten Aktivistinnen des VGT die Donau-Au nahe Zögersdorf bei Stockerau auf. Im Wald wäre eine Voliere mit unzähligen Stockenten zu finden. Unklar war bis dahin, zu welchem Zweck die Enten dort eingesperrt wären. Als die Aktivistinnen die beschriebene Stelle erreichten, bot sich Ihnen ein erschütterndes Bild: In einem vollkommen strukturlosen etwa 6 Meter breiten und 20 Meter langen Verschlag, befanden sich etwa 2.000 Stockenten und 3 Wildgänse. Die Vögel verfügten über keinerlei Rückzugsmöglichkeiten, also keine Nester, keinen Wetterschutz, keinen Sichtschutz vor Raubfeinden und keine Ausweichmöglichkeiten vor aggressiven Artgenossen. Sie hatten keinen Wasserzugang und somit keine Schwimmmöglichkeit und zum Zeitpunkt der Überprüfung stand ihnen auch keinerlei Trinkwasser zur Verfügung.
Laut der 2. Tierhalteverordnung des Bundestierschutzgesetzes müsste den Enten pro Paar eine Fläche von 4 m² zur Verfügung gestellt werden. In diesem Verschlag dürften also maximal 60 Enten gehalten werden. Hier wurde diese Obergrenze um etwa das 30-fache überboten, also 30 mal mehr Enten zusammengepfercht als maximal erlaubt wäre.
Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein gegen Tierfabriken: "Erschütternd waren auch die Szenen die sich dort abspielten: So hielten sich einzelne Enten außerhalb des Käfigs auf, die sich aber offensichtlich mit Enten innerhalb des Käfigs verbunden fühlten. Die Mitglieder dieser getrennten Familien wichen zwar bei unserer Annäherung zurück, sie blieben aber immer in einem gewissen Abstand in der Nähe und kamen zurück, sobald wir uns wieder entfernten. Jedes Mal wenn freie Enten vorbeiflogen und ihre eingesperrten Artgenossen mit Rufen grüßten, erwiderten die eingesperrten Enten lauthals den Ruf und es entstand eine ziemliche Aufregung. Manche Enten versuchten dann auch aufzufliegen, krachten aber hilflos gegen die Gitterwände."
Wie weitere Erkundigungen ans Tageslicht brachten, ist es in Jagdkreisen in dieser Gegend offenbar üblich, dass junge Enten, die aus Zuchtstationen in Ungarn oder Tschechien stammen, nach Österreich gebracht und hier aufgezogen werden, um dann knapp vor Jagdbeginn freigelassen und gegen teures Geld abgeknallt zu werden (für 200-400 zahme Fasane zahlt man wie berichtet beispielsweise 12.500 Euro).
Harald Balluch: "Diese Praxis ist wohl in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Einerseits ist das ein Wahnsinn für die Enten, die unter unwürdigen Bedingungen und in viel zu großer Enge ihr Leben fristen müssen, um dann in eine für sie bis dahin völlig fremde Umgebung entlassen zu werden, wo sie wenig später aufgescheucht und abgeschossen werden. Vielfach wurden diesen Tieren auch die Flügel gestutzt damit sie nicht richtig fliegen und so auch nicht das Jagdrevier verlassen können. Andererseits entstehen durch diese Massenjagden natürlich extreme ökologische Belastungen, da hier künstlich Überpopulationen mit all den damit verbunden negativen Folgen erzeugt werden. Nicht zu vergessen die enorme Bleibelastung durch den Abschuss mit Schrot."  Weiter: "Wenn ich daran denke, dass es offensichtlich Menschen unter uns gibt, denen solche künstlich inszenierten Massenerschießungen tatsächlich Spaß machen, dann bekomme wirklich Angst um unsere Gesellschaft.

 

Was macht diesen Leuten denn noch alles Spaß? Würden sie wirklich alles tun, solange es nur legal ist und sie sich unbeobachtet fühlen?

 

Ganz offensichtlich ist bei diesen Menschen auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass sie in der Lage sind, selbstbestimmt und verantwortlich zu handeln. Die einzige Möglichkeit ihnen das Handwerk zu legen,

sind veränderte strengere Gesetze sowie strengere und konkretere Kontrollen.

Und für diese wäre es gerade im Bereich der Jagdausübung höchste Zeit."
Der VGT hat wegen 5 Übertretungen der 2. Tierhalteverordnung Anzeige erstattet
 

 

http://www.pz-news.de/region/sonstige/73463/

 


Qualvoller Tod

                                                                             

     

 

 

In Ulten sind bereits fünf Hirschkühe Illegal abgeschossen worden.

    

     Das ist Tierquälerei, denn die Kälbchen müssen elendiglich verdursten."

 

 

 

 

 

 

Franz G.* gilt im Tal als erfahrener und ehrlicher Jäger. Trotzdem hat er Anfang Juni etwas gemacht, was in Jägerkreisen als Sünde gewertet wird:


Auf der Kuppelwieseralm hat er, in Begleitung eines Jagdkameraden, eine Hirschkuh erlegt.


An sich nichts Besonderes, würde es da nicht die Kälbchen geben, welche im Mai und Juni zur Welt kommen.


Daher geht die Jagd auf Hirschkühe mit Kalb erst

am 1. September auf.


Vorher haben die Jungtiere keine Chance zu überleben.


Ohne die Milch der Mutter verdursten sie elendiglich.


Auch das Kälbchen, das die Kuh auf der Kuppelwieseralm bei sich hatte, schaffte es nicht.


Ein Fischer fand es wenig später tot am Fuße eines Abgrundes. Ist es hinuntergeworfen worden? Oder verdurstet und hinabgefallen?


Fest steht lediglich, dass es Franz G. und sein Begleiter nach dem Abschuss wohl mit der Angst zu tun bekamen.


Sie vergruben die rund 55 Kilogramm schwere Kuh unter einem Steinhaufen.


In der Hoffnung, unerkannt zu bleiben.


Diese Rechnung ging nicht auf. Denn die Kuh wird von den Jagdaufsehern gefunden, die Jäger gestellt.


Die lächerliche Strafe für das schwerwiegende Vergehen: rund 50 Euro.


Und die Zusicherung von Franz G. dass solcherlei Verwechslung - er habe die Kuh für ein Schmaltier, also für ein volljähriges und  damit zum Abschuss freigegebenes Stück gehalten - nie wieder passieren

würde.


Kuppelwieseralm.


Eine Woche später. Franz G. ist wieder auf Pirsch.


Diesmal alleine.


In der Abenddämmerung erblickt er ein Stück Rotwild und drückt ab. Wiederum hält er es, so zumindest seine Beteuerung, für ein Stück Kahlwild (Kälber, Schmaltiere, Weibchen), das abgeschossen werden darf.


Doch wiederum ist es ein Schuss in die Hose, denn es stellt sich als so genannter C-Hirsch heraus.


Also als einjähriges männliches Stück, das bereits ein Geweih ohne Verzweigungen hat. Diese dürfen zwar seit dem 1. Mai geschossen werden, aber nur mit Sondergenehmigung.


Im Revier Ulten sind für heuer neben 95 Stück Kahlwild und 26 mehrjährigen Hirschen ganze 4 C-Hirsche zum Abschuss freigegeben


. Da Franz G. nicht unter den Glücklichen ist, muss er neuerlich Buße tun.


Diesmal sind es 154 Euro.Revierleiter Alois Staffler ist ratlos.

 

"Ich weiß auch nicht, wie dem Franz das passieren konnte", sagt Staffler. "Er ist ja kein Wilderer, sondern ein erfahrener Jäger."


Trotzdem könne derlei Verwechslung natürlich vorkommen." Da wird halt ein Stück Kahlwild hinter die Tschuggn hinein sein, und sobald es wieder heraus gekommen ist, hat er halt nicht mehr so genau geschaut und darauf geschossen", verteidigt Staffler den Schützen.


"Das ist ihm halt so passiert.


Und er wird nicht der Letzte sein, dem das passiert."


Tierquälerei.


In der Tat ist Franz G. nicht der Einzige, dem solcherlei Missgeschick - sollte es sich tatsächlich um ein solches handeln - unterlaufen ist. "Heuer", ärgert sich Jagdaufseher Hansjörg Gamper, "sind bereits fünf führende Tiere von zum Teil erfahrenen Jägern im Revier erlegt worden."


Also fünf Hirschkühe, die ein Kalb geführt haben. Das Problem dabei sei, dass die wenige Wochen alten Kälbchen zurückbleiben und die Mutter unter Umständen tagelang suchen.


Erbärmlich heulend stolpern sie durch den Wald.


Erhalten sie keinen Gnadenschuss, müssen sie verdursten.


"Das ist Tierquälerei", sagt Gamper, der die Jägerschaft zu größerer Sorgfalt bei den Abschüssen aufruft.


Er selbst bemühe sich auch darum, ein Fehler kann natürlich jedem passieren.


Diese Schnellschüsse, bei denen südtirolweit jährlich rund 30 führende Rehe und Hirschkühe zu Schaden kommen, haben gleich mehrere Gründe.


Einmal muss oft nachgejagt werden. Das heißt, in Revieren, in denen im Vorjahr nicht genügend Stück Kahlwild erlegt worden sind, bleibt die Jagd auf die begehrten Trophäenhirsche so lange zu, bis das Kontingent ausgeglichen ist.


Dabei gilt als Faustregel,  dass pro Trophäenhirsch mindestens zwei Stück Kahlwild - in Ulten drei - zu erlegen

sind.


Die Jäger stehen also unter einem gewissen Druck. Das führt dann dazu, dass vermehrt Weitschüsse von 300 Metern und mehr abgefeuert werden. Dass es da zu Verwechslungen kommt, liegt auf der Hand. Zudem wird häufig in der Dämmerung gejagt, was die Erkennbarkeit der Tiere erheblich herabsetzt.


Ausgesperrt.


Jagdaufseher Gamper und viele seiner Kollegen fordern daher zweierlei: 1. Kahlwild sollte bis 1. September nur mehr im Beisein eines geprüften Begleiters oder zumindest eines Jägers geschossen werden dürfen.


Bei den Gämsen ist dies längst der Fall.


Der Grund dafür ist genauso einfach wie einleuchtend.


Da die Tiere stets im Rudel unterwegs sind, verändern sie ihre Positionen schnell. Hat ein Jäger einmal ein Tier für den Abschuss ausgemacht, muss er erst noch seine Büchse anlegen, bevor er abdrücken kann.


Bis dahin vergeht wertvolle Zeit, eine ganz andere Gämse könnte inzwischen an die Stelle der ins Visier genommenen gesprungen sein.


Der Begleiter kann hingegen die Gämse im Auge behalten und dem Schützen gegebenenfalls eine Positionsänderung mitteilen.


2. Die Strafen sollten angehoben werden. "50 Euro für so eine Tat sind einfach zu wenig", findet Hansjörg Gamper. Auch wenn es sich um ein Vergehen handelt, das möglicherweise nicht gewollt war. Heinrich Erhard, Direktor im Amt für Jagd und Fischerei, hat Franz G. am Dienstag dieser Woche angehört. Trotz der Schwere einer solchen Tat ist er überzeugt, dass das Strafausmaß ausreichend ist. "Denn eine Gaudi hat keiner, wenn ihm so etwas passiert", sagt Erhard. Außerdem sei eine Geldstrafe nur die eine Seite.


Bei wiederholten Fehlabschüssen gibt es als Zusatzstrafe die so genannte Jagdsperre. "Ein Jäger", sagt Erhard, "kann demnach von drei Monaten bis zu drei Jahren von der Jagd ausgesperrt werden."


Genau das droht jetzt auch Franz G.


* Name geändert, aber der Redaktion bekannt
Ein Bericht von: Karl Hinterwaldner


 

Menschen- und Bürgerrechte, Präambel, Artikel 1:   

Die Menschen werden frei und "gleich" an Rechten geboren und bleiben es.

 

Grundgesetz , Artikel 3:  

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

...und dennoch gilt hier bei uns:

 

Wenn Zwei das Gleiche tun,

ist es noch lange nicht das Selbe...

 

Hier wird  aufgezeigt das die bestehenden, veralteten Jagdgesetze immer noch Ausnahmen

auf Kosten der Tiere zulassen, die von "normalen Menschen" nicht akzeptiert werden können.

 

So ist es zum Beispiel richtigerweise verboten, jungen Hunden die Schwänze zu stutzen (abzutrennen).

Dies stellt ganz klar eine Amputation dar. 

Einem Haushund darf man nicht einmal die lästige "Wolfskralle" durch einen Tierarzt entfernen lassen.

Bei Jagdhunden ist das "Kupieren" an der Tagesordnung und findet auch Zustimmung vom Gesetzgeber.

 

Auszug aus dem Deutschen Tierschutzgesetz:


(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen

oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.


Das Verbot gilt nicht, wenn

1.  der Eingriff im Einzelfall
a)  nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzungdes Tieres unerlässlich ist

     und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

 

Es ist auch zu gewissen Zeiten verboten seinen Hund frei im Wald und auf den Feldern laufen zu lassen.


Sollte das Tier außerhalb des Einflussbereichs seines Herrn angetroffen werden, darf  jeder Jäger darauf schießen.


Das nennt sich dann Jagdschutz und wird auch immer wieder gern als Vorwand genommen das Tier zu ermorden. 


Jäger hingegen dürfen ihre, auf Töten anderer Tiere trainierten und abgerichteten Jagdhunde "im Zuge der Jagdausübung"

überall frei und unkontrolliert laufen lassen.


Hier sieht man keinen Änderungsbedarf ???

 

Nach neuester Regelung sollen die Autofahrer Deutschlands nun auf Auswuchtgewichte aus Blei an den Rädern

verzichten müssen und dafür den dreifachen Preis für die nun vorgeschriebenen Zink-Gewichte bezahlen.

Es wird argumentiert, das man die Umwelt schonen will, denn es wird schon mal das eine oder andere Gewicht

verloren. Vom Grundsatz her eine lobenswerte Sache.


Nur was passiert mit der Munition der Jäger ?


Jährlich werden hier 2.600 Tonnen bleihaltige Schrotmunition verballert,