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Diese Website liegt mir sehr am Herzen, da ich sehr viel mit Hunden zu tun habe, und ich den größten Teil des Tages mit Hunden und Kunden in der freien ( ? ) Natur verbringe.

 

Es ist für mich völlig unverständlich, dass Jäger glauben, nein sicher sind, dass ihnen  Wald  und Flur allein gehört.

Die Gewissheit gibt ihnen ihre Flinte, der Deutsche Jagdschutz Verband und die Behörden.


Es gibt sicherlich auch Ausnahmen, die selbst entscheiden sollen welche Ausführung  für sie zutrifft.

 

"Einen streunenden Hund gibt es nicht. Ein freilaufender Hund ist ein wildernder Hund."
Hans B., Jäger

 

Wir dürfen und müssen es nicht hinnehmen, dass die Freiheit für Mensch und Hund immer eingeschränkter wird.

Ich möchte mir einmal einen Überblick über Rechte und Pflichten sowie deren Ansehen mit ihrer Hilfe verschaffen.

Natur ohne Jäger e.V. und wir Füchse, möchte ich ein sehr großes Lob für ihren Einsatz und Berichterstattungen danken.

Auch sehr informativ sind folgende Links:

www.wasjaegerverschweigen.de

www.lusttoeter.de


Auch ich werde sie in ihrer Arbeit unterstützen .


                                                 
                                                  Mario Grüter
                                             Tierpsychologe 

                                             www.mariogrueter.de


 

Wie sagte doch schon Theodor Heuss (1. Bundespräsident der BRD):

 „Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf.

 Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.“

 

Geschichte der Jagd

Jagd zwischen gestern und heute

Von den Anfängen des Menschen als Jäger bis ins 7. Jahrhundert hinein durfte zu jeder Zeit alles Wild an jedem Ort mit allen Mitteln gefangen oder erlegt werden. Entsprechend eng ist die Jagdgeschichte mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit verzahnt.

Jagd prägte die Kultur, Sozialordnung, Sprache, Musik und Kunst. Selbst Mythos und Religion erscheinen zuerst im Umkreis jagdlicher Betätigung.

Denn eine erfolgreiche Jagd war die Voraussetzung für das Überleben. Die Beute diente ausschließlich der Lebens- und Nahrungssicherung, so wurden Felle für die Kleidung, Knochen für die Herstellung von Werkzeug und Waffen gebraucht. Das Fleisch war unerläßliche Grundlage der Ernährung.

Die Bedeutung der Jagd wandelte sich erst durch die Domestizierung von Tieren. Später lösten Ackerbau und Viehzucht die Jagd in ihrer lebensnotwendigen Funktion ab.

Bannforste wurden eingerichtet

Im deutschen Bereich setzte sich im 7. Jahrhundert n. Chr. mit dem fränkischen Reich eine neue Bewertung der Jagd durch.

Die Könige strebten nach einer jagdlichen Sonderstellung, die im 9. Jahrhundert weitgehend anerkannt wurde. Das Recht des freien Tierfangs wurde durch sogenannte Bannforste eingeschränkt, in denen der Herrscher sich die alleinige Nutzung vorbehielt und Förstern die Verwaltung übergab.

Ursprünglich diente die Bannlegung der Erhaltung der Jagd, erst später kam die Schonung und Pflege des Waldes durch Rodungsverbote und Nutzungsbeschränkungen hinzu.

Die übergroße Jagdleidenschaft mancher Herrscher bot Anlaß zu heftiger Kritik.

So war die Verpflichtung zu Jagdfrondiensten sowie der umfangreiche Jagd- und Wildschaden in Flur und Wald eine der Ursachen für die Bauernkriege ab dem 14. / 15. Jahrhundert.

Im 13. / 14. Jahrhundert begann die königliche Zentralgewalt zu schwinden, die Macht der Landesherren wuchs.

Das Bannrecht ging auf die Landesherren über, die das Jagdrecht in ihrem Territorium einforderten. Ab 1500 beanspruchte der Landesfürst das Jagdausübungsrecht nicht nur in den ehemaligen Bannforsten, sondern im ganzen Land (Jagdregal).

Durch die damit verbundene Einteilung in hohen und niederen Adel entstand auch die hohe und niedere Jagd.

Der niedere Adel und die Bauern durften beispielsweise Hase, Fasan und Reh, also das Niederwild, erlegen, während die hohe Jagd u. a. auf Hirsch, Wildschwein oder Gams dem hohen Adel vorbehalten war.

Aus dieser Zeit stammt die Unterscheidung in Hoch- und Niederwild, die sich bis heute im Sprachgebrauch erhalten hat.



 

"Erst hat er sämtliche Welpen erlegt, anschließend gelang es ihm noch, die Fähe zu strecken.

Das ist effektive Fuchsbejagung."


 

Revolution: Bindung der Jagd an Grundbesitz

Die Revolution 1848 änderte die bisher bestehende Regelung.

Endgültig wird die Jagd an den Besitz von Grund und Boden gebunden. Mindestgrößen der Jagdflächen wurden vorgeschrieben und Verpachtungen ermöglicht, soweit das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt wurde.

Erstmals wurden von Behörden Jagdkarten ausgestellt, sie sind die Vorläufer unserer Jagdscheine.

Schon damals legten die Grundeigentümer Flächen zu Jagdgenossenschaften zusammen und damit auch den Keim für unser heutiges Reviersystem.

Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen – wie Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf Rehwild – kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an.

Ein alles vereinheitlichendes Jagdgesetz wurde bereits ab 1931 ausgearbeitet und 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen.

Es schrieb unter anderem die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschußplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines vor.

Die Jagdwissenschaft erlebte in der Folgezeit einen deutlichen Aufschwung.

 "Der Zweck des Jagens ist, etwas zu töten."
Hope, Jäger

Wirren der Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Jagdwaffen unter Androhung der Todesstrafe eingezogen, die Jagd für deutsche Jäger verboten.

Den Besatzungssoldaten wurde hingegen die Jagd als Freizeitbeschäftigung erlaubt. Für sie gab es keinerlei Regeln und Vorschriften. Mit Maschinengewehren und Handgranaten wurden die Reviere leergeschossen, gleichzeitig führte die Lebensmittelknappheit in Deutschland zu starker Wilderei.

Bereits 1946 wurden in der britischen Besatzungszone Jägervereinigungen zugelassen. Zudem trat der amerikanische Gouverneur Lucius D. Clay für ein geregeltes, organisiertes Jagdwesen ein. In den Ländern der amerikanischen Zone hob das Militärregierungsgesetz von 1948 das Reichsjagdgesetz auf. In den anderen Besatzungszonen wurde die Jagd und die Entwicklung der Jagdverbände unterschiedlich gehandhabt.

 "Ich weiß gar nicht was Ihr wollt: ob Katz oder Kitz auf dem Luderplatz, wo ist da der Unterschied. Ich schieße jedenfalls auch jede Katze, die ich im Wald treffe und dann kommt die auf den Luderplatz."
Aus dem Forum von "Wild & Hund"

Bundesjagdgesetz und Volksjagdrecht

Der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts stieß zunächst auf politische und verfassungsrechtliche Bedenken, wurde jedoch konsequent weiterverfolgt. 1949 wurde in Bad Dürkheim der Deutsche Jagdschutz-Verband gegründet, dem sich im Laufe der Jahre alle westdeutschen Landesjagdverbände anschlossen.

Am 1. April 1953 trat in der Bundesrepublik das Bundesjagdgesetz – als jagdrechtliches Rahmengesetz – in Kraft. Es kann nur Rahmenvorschriften erlassen, ausführende und ergänzende Vorschriften sind allein Sache der Länder.

In der DDR wurde 1953 das Jagdrecht vom Grundeigentum getrennt und in ein Volksjagdrecht überführt. Die Ausübung bekamen zunächst Jagdgesellschaften übertragen, die unentgeltlich Jagdflächen zur Verfügung erhielten.

Die Mitglieder der Jagdgesellschaften entrichteten einen einheitlichen, geringen Mitgliedsbeitrag. Das erlegte Schalenwild war ablieferungspflichtig, die Wildbewirtschaftung erfolgte durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe.

Nach dem Fall der Mauer galten Übergangsregelungen, in der Folge wurden in den fünf neuen Ländern Landesjagdgesetze und weitere jagdrechtliche Vorschriften auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes erlassen.

Heute wird Jagd nicht nur national, sondern auch international bestimmt. Immer mehr nimmt die Europäische Union auf die jagdrechtlichen und jagdpolitischen Geschicke Einfluß.

Die Wahrnehmung der jagdlichen Interessen in der Europäischen Union und im Europarat liegt bei der FACE, dem Zusammenschluß der europäischen Jagdschutzverbände als Vertretung von rund 7 Millionen Jägern.

 

DJV als Dachverband der Landesjagdverbände

Als in den fünfziger Jahren der Deutsche Jagdschutz-Verband als Dachverband von elf Landesjagdverbände mit seiner Arbeit begann, konnte er bereits auf langjährige Erfahrung in der Verbandsarbeit zurückgreifen.

Bereits im März 1875 gründeten Jäger in Dresden den Allgemeinen Deutsche Jagdschutz-Verein (ADJV). Seine Ziele waren hauptsächlich: die Unterstützung von Staatsbehörden, die Mitarbeit bei der Jagdgesetzgebung vom Standpunkt des praktischen Jägers aus, die energische Verringerung der Wilderei und die Unterbindung des Handels mit gestohlenem Wild und Wildbret.

Nach dem Ersten Weltkrieg nahm der ADJV seine Arbeit wieder auf. Energisch lehnte er die Forderungen des Versailler Friedensvertages ab, wonach die Deutschen 120 Hirsche, 63.000 Rehe, 66.000 Hasen, 195.000 Fasanen und 6 Millionen Rebhühner als lebendes Wild sowie 75.000 Fasaneneier liefern sollten.

In der Zeit des Nationalsozialismus endete die Arbeit des ADJV, das Reichsjagdgesetz von 1934 löste 17 Ländergesetze unterschiedlichster Qualität ab.

 

Jagd heute

Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind unter anderem: nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten unter Berücksichtigung der Sozialstruktur, Förderung der freilebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden freilebenden Wildtierbestandes, Vermeidung von Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Regulierung überhöhter Wildbestände.

 

 

 

 

 

 

- Mords-Lust und Tötungs-Sucht -

 

In der Jägerzeitschrift WILD UND HUND Nr. 24/2003 wird in einem Artikel mit der Überschrift »Keine Angst vor der Lust«

über die Doktorarbeit eines Jägers berichtet:

 

»Beim Erlegen des Wildes erleben Jäger einen Kick und zu dem sollten sie sich bekennen...

 

Wichtig ist... die Tatsache, dass er (der Jäger) selbst irgendwann sterben wird. In dieser Gewissheit vernichtet

der Jäger das Leben eines wilden Tieres. Dabei verschafft er sich unbewusst das Gefühl, die Natur mit ihrer

beängstigenden Todesgewissheit zu beherrschen.

 

So ist also die häufig kritisierte ‚Lust am Töten' laut Kühnle

nichts anderes als ein‚ hingebungsvolles Streben nach Überwindung des Todes durch Naturbeherrschung'...

 

Dem Jäger geht es nicht um die Vernichtung eines speziellen Tieres, an das er sich herangepirscht hat.

Er erlebt aber seinen emotionalen Erfolg, den Kick, nur, wenn es ihm gelingt, das Leben eines speziellen Tieres zu vernichten...«

Auf der Jahrestagung des Forums lebendige Jagdkultur beschreibt Prof. Dr. Gerd Rohmann unter dem Titel:

 

»Neue Gedanken zur Lust an der Lust zwischen Erleben und Erlegen« das Jagderlebnis unter anderem wie folgt:

 

»Den emotionalen Höhepunkt seiner Jagd, den Kick, erlebt der Jäger immer dann, wenn er den todbringenden Schuss auslöst...«  

 

 

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Grün ist Mordsgeil  (im wahrsten Sinne des Wortes)

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23.09.2008     Jäger schießen 7000 Katzen


Kiel - Schlechte Zeiten für wildernde Katzen: In der vergangenen Jagdsaison wurden nach Angaben der Obersten Jagdbehörde 7406 wildernde Katzen in Schleswig-Holstein geschossen.

Das sind 23 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der geschossenen Wildschweine ist um 42 Prozent auf 11 576 gestiegen. Die Ursache für die starke Vermehrung sehen Experten

vor allem in der Zunahme der Maisanbauflächen


http://www.welt.de/welt_print/article2480386/.html
 

 

 


 

 

- Beute-Neid und Gier -

 

04.08.2006    Verurteilung wegen Verstoßes gegen Fuchsjagdverbot

London. DPA/baz.

Erstmals ist ein Jäger in Großbritannien wegen eines Verstoßes gegen das Fuchsjagdverbot bestraft worden.

Der 52- Jährige wurde am Freitag von einem Gericht in Devon im Südwesten Englands zu einer Geldstrafe von

500 Pfund (725 Euro) verurteilt, weil er mit zwei Hunden einen Fuchs gejagt hatte. Die Hetzjagd mit Hunden auf

Füchse und andere Wildtiere ist seit Februar 2005 verboten.
Der Jäger war von Tierschützern angezeigt worden, die mit Videoaufnahmen eine Hetzjagd nachweisen

konnten. Laut Gesetz ist die Jagd auf Füchse, Hasen oder Hirsche nicht generell verboten. Die Tiere

dürfen jedoch nicht mehr mit einer Hundemeute zu Tode gehetzt werden, weil dies nach Überzeugung

des Gesetzgebers Tierquälerei bedeuten würde.  

http://www.baz.ch/news/index.cfm?xObjectID=D97B71D1-1422-0CEF-70D64170C0FEC1B0

 


 

 

22.09.2005     Jäger streitet für Abschuss eines Wolfes

Die Erlaubnis zum Abschuss eines frei lebenden Wolfes in der Oberlausitz will ein Jäger gerichtlich einklagen.

Das zuständige Regierungspräsidium in Dresden hatte den Antrag des Mannes auf eine Ausnahmegenehmigung

abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht in Dresden am Donnerstag mitteilte.

Die für Naturschutz zuständige 13. Kammer des Gerichts wird sich am 11. Oktober 05 mit dem Fall beschäftigen.
Der Kläger habe zur Begründung seines Anliegens angeführt, dass die zu hohe Zahl der Wölfe in der Lausitz den

einheimischen Wildbestand gefährde. Im Nordosten Sachsens fühlen sich Wölfe seit einigen Jahren wieder heimisch.

Im Jahr 2000 kamen auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz in der Muskauer Heide erstmals Welpen zur Welt.

Dresden (ddp-lsc). (ddp) Artikel URL: http://de.news.yahoo.com/050922/336/4p6yc.html

 

 

Die Tiere sind eine durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art.

Sie dürfen weder gefangen noch getötet werden.
 

Nun mag sich jeder sein eigenes Bild machen, von den Motiven solcher Aktionen

 

Das Ganze ist ausschließlich mal wieder "Beuteneid"

 


 

Weitere Zitate aus diversen Jäger-Foren sowie Presseberichten zeigen ebenfalls auf, wie Jäger wirklich denken.

 

"Wir jagen, weil es uns Freude macht, und was wir Hege nennen, ist blanker Eigennutz, gelegentlich Fressneid.

Wir wollen den Habicht nicht fangen, weil uns die armen Fasanen leid tun, weil wir ihnen das ewige Leben wünschen.

Wir wollen Habicht, Wiesel, Fuchs und Co. nur ans Leder, weil wir deren Beuteanteile selbst schlagen und kröpfen wollen." 
Bruno Hespeler, Jagdautor, "Raubwild heute"

 


 

. . . . egal wie:    Hauptsache töten -

Nur zwei Argumente, die einmal mehr die Unfähigkeit beweisen:

 

"Ich selbst fange schon seit 50 Jahren in meinem Revier Fuchs und Marder mit dem großen Schwanenhals.

Bei sachgemäßer Aufstellung der Falle wird der Fuchs blitzartig durch Genick- und Drosselschlag getötet. Gewiss kann es auch hier gelegentlich zu einem Brantenfang* kommen,

ganz besonders bei Frost, wenn die Falle mit Verzögerung zuschlägt.

Was ist aber qualvoller für den Fuchs?

Ein paar Stunden mit der Brante im Eisen gefangen zu sein, oder einige Schrote durch einen schlechten Schrotschuss

in den Weichteilen zu haben und nach Tagen qualvoll zu verenden?"   ( Hugo Kieferle, Die Pirsch Ausg. 9/1989)

(Anm.:  tolle Alternativen.!!!  Aber was kann man anderes aus solchen Köpfen erwarten?
 

"Brantenfang"

 

bedeutet übrigens: 

 

Das Tier gerät mit seinen Läufen in die Falle.

Die Läufe werden eingeklemmt oder sogar abgetrennt. 

Es kann nicht mehr fliehen und leidet einen qualvollen Tod. Stunden-, oder tagelang.

 

---- So wie auf diesen Bildern, könnte es auch ein Fuchs, ein Hund oder eine Katze sein ----

 

Fotos: Walter Hoffmann


Was hat ein solches Verhalten noch mit Hege und Pflege zu tun?

 

Wo ist hier der normale Menschenverstand, das Mitgefühl für Tiere?

 

Sind es noch normale Menschen, die so handeln und in Kauf nehmen, das sich ein Tier tagelang quält?

 

Man muss doch schon wirklich eine starke Neigung zu Tierquälerei besitzen, um so etwas zu tun.

 

 

Kommentar:

 

Zur "waidgerechten" Ausübung der Jagd gehört nach Ansicht der Jäger auch das Aufstellen von Fallen zur Dezimierung

von "Raubwild" und "Raubzeug". Als "Fehlfänge" geraten jedoch immer wieder gefährdete Tierarten in die aufgestellten Fallen.

Für spielende Kinder und Spaziergänger sind sie ebenfalls eine große Gefahr.

 

Die vom Bundesjagdgesetz geforderte sofortige Tötung kann mit keiner Falle garantiert werden - auch nicht mit den angeblich

sicheren Abzugseisen, die bei Aufnahme des mit dem Abzug verbundenen Köders zuschlagen. Tiere, die zu groß für die aufgestellten Fallen sind, werden zu weit vorn erfasst, langsam erwürgt und erstickt. Tiere, die zu klein für die betreffenden Fallen sind, werden zu weit hinten getroffen und querschnittsgelähmt.

 

Die Fallenjagd muss auch deshalb grundsätzlich in Frage gestellt werden, weil für die Tötung der in dieser Form bejagten Tiere -

"Raubwild" und "Raubzeug" - der im Tierschutzgesetz geforderte "vernünftige Grund" fehlt. Denn aus ökologischer Sicht ist die

Dezimierung von Beutegreifern vollkommen unsinnig, und der menschlichen Ernährung dienen die erbeuteten Tiere ebenfalls nicht.

 

Reduzierung von Wildbeständen


Tatsache ist, dass es unter Umständen geboten sein kann, die von den Jägern in den vergangenen Jahren künstlich

aufrechterhaltenen hohen Wildbestände zu reduzieren, um den Tieren die Möglichkeit zu geben, sich den

Lebensraumbedingungen anzupassen. Es ist allerdings fraglich, ob man die dafür notwendigen Maßnahmen denjenigen

überlassen sollte, die ein Eigeninteresse daran haben, Tiere zu erlegen.

 

Die Diskussion darum, Bestandsgefährdete Tierarten wie Auerwild, Birkwild, Steinwild, Schneehase, Dachs oder Iltis,

die bundesweit in der Roten Liste aufgeführt sind, aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen und sie dem Naturschutzrecht

zuzuordnen, hat gezeigt, wie schwer es den Jägern fällt, das ökologisch Notwendige zu tun und zum Wohl der Allgemeinheit auf persönliche Privilegien zu verzichten.

 

Selbst in Naturschutzgebieten wird immer noch gejagt.

 

Dabei sollte die Natur wenigstens in diesen Schutzgebieten eine

Chance zur Selbstregulation erhalten. Jäger legitimieren die Jagd auf z.B. Füchse auch mit der Angst der Menschen vor

Krankheiten wie der Tollwut oder heutzutage dem Fuchsbandwurm. Revierbildende Arten wie der Fuchs regulieren ihren Bestand selbst.

 

Der Besitz oder Nicht-Besitz eines Reviers bestimmt die Nachkommenzahlen.

 

Nach verschärfter Jagd nehmen die Kämpfe um freigeschossene Reviere zu. Diese Kämpfe wiederum können zu einer verstärkten Ausbreitung der Tollwut führen. Durch die Jagd auf Füchse werden auch solche Individuen getötet, die bereits geimpft oder resistent sind.

 

Die Gefahr einer weiteren Tollwutausbreitung steigt.
 

 

Veraltete Tradition ist kein Garant für das moralisch Richtige !

 

JAGD IN DER VERGANGENHEIT

Sehr "männliche" Jäger begründen ihr Tun heutzutage oft mit einem angeblichen Trieb und der Behauptung,

dass es die Jagd schon immer gegeben habe. Aber der Mythos vom jagenden Mann als Ernährer ist Betrug.

Über 80% der Nahrung wurden schon in der fernen Vergangenheit überwiegend von Frauen und Kindern gesammelt.

Jagd, eine brutale "Nebensache", die zum größten Teil nicht der Ernährung, sondern wohl eher der Darstellung "männlicher" Macht diente.

Mit dem Aufkommen von Landwirtschaft und Tierzucht führte die Jagd zur Ausrottung von Bär, Wolf und Luchs.

Im Mittelalter beanspruchten "adlige" Herrscher (/innen) das Jagdrecht für sich und entwickelten Jagdformen wie z.B. das "Fuchsprellen".

Hierbei wurde ein an Bändern hängender Fuchs so lange in die Luft geschleudert, bis er schließlich vollkommen erschöpft

von Hunden zerrissen wurde. In Frankreich entstand die Parforcejagd auf Hirsche, in England die Fuchsjagd mit Hundemeuten, die noch

heute in diesen Ländern praktiziert werden. Der einzige Grund für diese Jagdformen war und ist die Lust am Leiden der Tiere, Lust am Töten.

Auch nach der Verbürgerlichung der deutschen Jagd als Folge der Revolution von 1848 änderte sich daran nichts Maßgebliches.

Während der Naziherrschaft wurde der Großteil der auch heute noch gültigen Jagdprinzipien zum Gesetz im deutschen Reich:

"Hege", das Selektieren und Ermorden angeblich zu schwacher oder überzähliger Tiere, Vernichtung angeblicher Schädlinge, ...

 

GEGENWART DER JAGD

Noch heute gibt der Großteil der ca. 326.000 Jäger/innen in Deutschland als Hauptgrund zu Jagen die Freude oder "Lust"

am Nachstellen und Töten der Tiere an, das "Beutemachen". Jagd ist Teil eines Weltbildes, das auf Hierarchien beruht,

auf HERRschaft über Menschen, Tiere, die ganze Natur. Die überwiegend reichen, zu über 95% männlichen, deutschen

Jäger und wenigen Jägerinnen, berufen sich zum Teil auf Jagdtraditionen aus der Nazi-Zeit, machen Jagdreisen im Stil deutscher

Kolonialherren und beschimpfen Jagdgegner mit rassistischen und sexistischen Parolen.

Am deutlichsten wurde ein Jäger kurz bevor er abdrückte mit den Worten:

"Ein Reh hat Augen wie ein 16jähriges Mädchen." 

 

 

(Anmerkung):   Ich zitiere hier dazu einmal die bekannte Buchautorin Karin Hutter, die da sagte:

"Ein Jäger liebt die Natur,  wie der Vergewaltiger sein Opfer"

 

JAGD IST KRIEG!

In der BRD sterben durchschnittlich mehr als 15.000 Wildtiere pro Tag durch die Gewehre und Fallen deutscher Jäger.

 

1.010.351 Rehe, 550.313 Hasen, 706.127 Wildkaninchen, 349.998 Fasane, 512.586 Wildenten, 537.539 Füchse.